Gemäss Schweizer Arbeitsgesetz sind Arbeitgebende gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Unternehmen müssen demnach in der Lage sein, die geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit inklusive Ausgleichs- und Überzeitarbeit ihrer Mitarbeitenden nachweisen zu können.

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